neue Coronaschutzverordnung ab 13.1.22

Eben hat die NRW-Landesregierung eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlichet. Aus ihr geht hervor, dass für den Sport in Innenräumen 2G+ mit der Boosterimpfung gleichgestellt ist.
Ich bitte aber alle Teilnehmer an unserem Training – unabhängig vom Impfstatus – einen negativen Schnelltest, nicht älter als 24h, vorzulegen.

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